Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Veröffentlicht am 15. Februar 2012
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 28. Dezember 2007 zuletzt geänderten Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Pfeiffer Vacuum veröffentlicht das "Jährliche Dokument" auf seiner Internetseite, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Inhalte
- Finanzinformationen
- Veröffentlichungen nach § 26 WpHG – Veränderungen des Stimmrechtsanteils
- Sonstige Informationen
Finanzinformationen
29.03.2011 Einzelabschluss AG 2010 (PDF ~ 1,2 MB)
29.03.2011 Konzernabschluss 2010 IFRS (PDF ~ 2,2 MB)
03.05.2011 Quartalsfinanzbericht - 1. Quartal 2011 (PDF ~ 478 KB)
02.08.2011 Halbjahresbericht 2011 (PDF ~ 569 KB)
03.11.2011 9-Monatsbericht 2011 (PDF ~ 503 KB)
Veröffentlichungen nach § 26 WpHG
Veröffentlichungen gem. § 26 Abs. 1 WpHG 2011 (PDF ~ 26 KB)
Sonstige Informationen
08.02.2011 Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte (PDF ~ 15 KB)
14.04.2011 Einberufung zur Hauptversammlung (2011) (PDF ~ 149 KB)
27.05.2011 Dividendenbekanntmachung (2011) (PDF ~ 25 KB)
